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Post-Covid

Wenn ein Patient wegen anhaltender Beschwerden nach einer Covid-Erkrankung zu mir kommt, interessiert mich zunächst: Was hat sich seit der Erkrankung verändert? Welche Beschwerden sind geblieben oder neu hinzugekommen – und warum hat der Körper bisher nicht wieder zu seinem früheren Gleichgewicht zurückgefunden?

Post-Covid kann sich von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich zeigen. Manche Patienten leiden vor allem unter ausgeprägter Müdigkeit und Erschöpfung, andere unter verminderter Belastbarkeit, Kurzatmigkeit, Konzentrations- oder Gedächtnisproblemen, Schlafstörungen, Muskelbeschwerden oder einer Kombination verschiedener Symptome. Auch eine deutliche Verschlechterung nach körperlicher oder geistiger Belastung kann auftreten.

Aus meiner persönlichen therapeutischen Sicht betrachte ich Post-Covid als eine unterschiedlich stark ausgeprägte Schwächung des Organismus und des Immunsystems.

Auf Grundlage meiner Erfahrung habe ich einen klaren therapeutischen Ansatz entwickelt, um den Organismus bei Post-Covid gezielt zu unterstützen.

Die Behandlung wird an die individuelle Situation und den Zustand des Patienten angepasst.

Unterschied zwischen Long-Covid und Post-Covid

Die Begriffe werden nicht überall vollkommen einheitlich verwendet. Nach der in Deutschland häufig verwendeten zeitlichen Einteilung bezeichnet Long-Covid Beschwerden, die über die akute Krankheitsphase hinaus länger als vier Wochen fortbestehen, wiederkehren oder neu auftreten.

Von einem Post-Covid-Zustand bzw. Post-Covid-Syndrom spricht man, wenn Beschwerden mindestens zwölf Wochen nach der Infektion noch bestehen oder neu auftreten und nicht anderweitig erklärt werden können. Long-Covid ist dabei der weiter gefasste Begriff und schließt Post-Covid mit ein. Robert Koch Institute

Wichtig für meine Behandlung als Heilpraktiker

Eine akute Covid-19-Erkrankung bzw. eine bestehende SARS-CoV-2-Infektion unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. § 24 IfSG beschränkt die Feststellung oder Heilbehandlung einer dort erfassten übertragbaren Krankheit beziehungsweise Infektion grundsätzlich auf Ärzte. Gesetze im Internet

Meine naturheilkundliche Tätigkeit bezieht sich daher nicht auf die Behandlung einer akuten Covid-19-Erkrankung, sondern auf länger bestehende Beschwerden nach überstandener Infektion im Rahmen der für Heilpraktiker geltenden gesetzlichen Grenzen.

Bei ausgeprägten, neu auftretenden oder sich verschlechternden Beschwerden ist eine ärztliche Abklärung wichtig.